Ein Nachbar hat direkt auf der Grundstücksgrenze ein zweistöckiges Haus errichtet, das ein Fenster mit Blick auf unser Grundstück besitzt. Wie wir darauf reagiert haben, erfahrt ihr hier.

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Ein Nachbar hat ein zweistöckiges Gebäude direkt an unserer Grundstücksgrenze errichtet und ein Fenster so positioniert, dass es auf unser Grundstück schaut. Was wir daraufhin unternommen haben, möchte ich in diesem Artikel mit euch teilen.
Da viele von uns mit ähnlichen Problemen rund um das Bauen an Grundstücksgrenzen konfrontiert sind, haben wir beschlossen, unsere Lösung mit euch zu teilen.
Es ist allgemein bekannt, dass es in den meisten Fällen verboten ist, direkt auf der Grundstücksgrenze zu bauen. Ein Mindestabstand von einem Meter sollte eingehalten werden, insbesondere bei Wohngebäuden. Doch unser Nachbar ignorierte diese Regelung und fügte seinem Haus einen zweistöckigen Anbau hinzu, der direkt an die Grenze stieß.
Zunächst ließen wir uns davon nicht beirren. Doch als er begann, auf dem Anbau eine Mansarde mit einem Fenster zu errichten, das direkt auf unser Grundstück zeigte, war für uns klar: Das geht zu weit.
Wir versuchten zunächst, das Problem durch ein Gespräch mit unserem Nachbarn zu lösen. Leider zeigte er keinerlei Einsicht. Seine Antwort war, dass er die Pläne nicht ändern werde, nur weil uns das Fenster nicht passe. Die Bauarbeiten liefen ungehindert weiter.
Daraufhin suchten wir das Architekturbüro unserer Stadt auf, um uns rechtlich beraten zu lassen. Dort wurde uns bestätigt, dass unser Nachbar gegen geltende Bauvorschriften verstoßen hat. Doch gleichzeitig erhielten wir die ernüchternde Information, dass wir wenig tun könnten. Selbst ein gerichtliches Vorgehen, auch wenn wir gewännen, würde nichts an der Situation ändern. Der Nachbar müsste keine ernsthaften Konsequenzen fürchten, selbst wenn er die Anordnung des Gerichts ignorieren würde.
Nach reichlicher Überlegung fanden wir schließlich eine clevere Lösung: Wir bauten einen Schuppen auf unserem Grundstück, direkt neben dem Anbau des Nachbarn. Dabei achteten wir darauf, dass unser Bau alle Vorschriften einhielt, einschließlich des korrekten Abstands zur Grundstücksgrenze. Doch wir gaben uns nicht mit einem einfachen Schuppen zufrieden. Wir erhöhten die Höhe des Dachs so, dass es das Fenster unseres Nachbarn vollständig verdeckte.
Natürlich informierten wir unseren Nachbarn vor Baubeginn über unsere Pläne. Wir erklärten ihm, dass das neue, hohe Dach die Sicht aus seinem Fenster blockieren würde. Da unser Schuppen jedoch den Bauvorschriften entspricht und nicht als massives Gebäude zählt, hatten wir nichts zu befürchten.
Das Ergebnis? Unser Schuppen sieht nicht nur toll aus, sondern löst auch unser Problem auf elegante Weise. Jetzt genießen wir wieder unsere Privatsphäre, und der Nachbar muss mit den Konsequenzen seiner Entscheidungen leben.
Wir sind mit dieser Lösung sehr zufrieden – und können sie jedem empfehlen, der sich in einer ähnlichen Situation befindet.

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